Meyer Gartenglanz
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Meyer Gartenglanz, Walzmühlestrasse 34, 8500 Frauenfeld ("Meyer Gartenglanz") und ihren Kundinnen und Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen Gartenbau, Gartenneugestaltung und Gartenunterhalt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Meyer Gartenglanz diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Offerten von Meyer Gartenglanz sind freibleibend und bis 30 Tage nach Ausstellung gültig, sofern nicht anders vermerkt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen, mündlichen oder per E-Mail erteilten Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mengen- und Massangaben in Offerten beruhen auf bestmöglicher Einschätzung vor Ort; wesentliche Abweichungen werden dem Kunden vor Ausführung kommuniziert.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise in Schweizer Franken, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei grösseren Projekten ist Meyer Gartenglanz berechtigt, Teilzahlungen nach Baufortschritt oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei wiederkehrenden Gartenunterhalts-Verträgen erfolgt die Abrechnung periodisch gemäss Vereinbarung.

4. Ausführung der Arbeiten und Termine

Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant, gelten jedoch vorbehältlich Witterung, Materialverfügbarkeit und höherer Gewalt als annähernd. Verschiebungen aus diesen Gründen begründen keine Schadenersatzpflicht von Meyer Gartenglanz. Der Kunde wird über wesentliche Terminänderungen informiert.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist, Strom- und Wasseranschluss bei Bedarf zur Verfügung stehen und allfällige Leitungen, Werkleitungen oder sonstige Besonderheiten im Boden vor Arbeitsbeginn bekannt gegeben werden. Für Schäden, die aus nicht gemeldeten Leitungen oder Hindernissen entstehen, haftet Meyer Gartenglanz nicht.

6. Gewährleistung

Meyer Gartenglanz gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach anerkannten Regeln des Gartenbaus. Für Pflanzen gilt eine Anwachsgarantie von einer Vegetationsperiode, sofern die vereinbarten Pflegehinweise (insbesondere Bewässerung) durch den Kunden eingehalten wurden. Mängel sind innert 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden; Meyer Gartenglanz erhält in jedem Fall zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.

7. Haftung

Meyer Gartenglanz haftet für Schäden nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für natürliche Einflüsse auf Pflanzen und Vegetation (Witterung, Schädlinge, Krankheiten) ausserhalb des Garantiezeitraums wird keine Haftung übernommen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

8. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Meyer Gartenglanz.

9. Dauerverträge und Kündigung

Verträge über wiederkehrenden Gartenunterhalt laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Datenschutz

Meyer Gartenglanz bearbeitet Kundendaten vertraulich und ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie der Kundenbetreuung, im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde eingewilligt hat.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Meyer Gartenglanz in Frauenfeld. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Oktober 2026